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ABE

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Gutachten 366-0238-02-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44453

ANLAGE: 26 HYUNDAI
Radtyp: 1577516

Hersteller: Prima Alloy Steel
Stand: 27.05.2003
______________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 4
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 1/2 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 114,3/4
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausfüh-
Ausführungsbezeichnung
Mitten-
Zentrierring-
zul.
zul.
gültig
rung
loch
werkstoff
Rad-
Abroll-
ab

Kennzeichnung
Kennzeichnung
(mm)

last
umfang Fertig.

Rad
Zentrierring


(kg)
(mm)
Datum
U321467
1577516 PCD114,3
Ø74.1 Ø67,1
67,1
Kunststoff
580
1935
12/98
1
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr.
: HYUNDAI
/ 8252
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile
:
100 Nm
für Typ J-1
Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
XD
e4*98/14*0048*..
66 - 104 195/55R16 87
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 56G
12A; 51A; 71K; 721;



205/50R16 87
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D



215/45R16 86
11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24J; 24M


Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI LANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
J-1
F900
63 - 93
215/40R16-82
11A; 21M; 22B; 24C; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
51E
12A; 51A; 71K; 721;





73C; 74A; 74P


Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI LANTRA, COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
J-2
H128
50 - 94
195/45R16-80
11A; 22B; 24J
Kombi; Limousine;
RD
e11*93/81*0037*..
50 - 102 205/45R16-83
11A; 22B; 22F; 22G; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;



215/40R16-82
11A; 22B; 22F; 22G; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
367
73C; 74A; 74P
J-2
H128
83 - 102 195/45R16-80
11A; 21B; 22B
Coupe;
RD
e11*93/81*0065*..

205/45R16-83
11A; 21B; 22B
10B; 11B; 11G; 11H;



215/40R16-82
11A; 21B; 22B; 24J
12A; 51A; 71K; 721;



225/40R16-85
11A; 21B; 22B; 24C; 24M 73C; 74A; 74P

TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN

Gutachten 366-0238-02-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44453

ANLAGE: 26 HYUNDAI
Radtyp: 1577516

Hersteller: Prima Alloy Steel
Stand: 27.05.2003
______________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 4

Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI MATRIX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
FC
e4*98/14*0059*..
60 - 91
205/45R16 87
11A; 22B; 22L; 24J
10B; 11B; 11G; 11H;



205/50R16 87
11A; 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;



215/45R16 86
11A; 22B; 22L; 24J; 24M 73C; 74A; 74P



225/40R16 85
11A; 22B; 22L; 24J; 24M



225/45R16 89
11A; 22B; 22L; 24J; 24M


Verkaufsbezeichnung:
HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
Auflagen
EF
e4*97/27*0032*..,
100 - 118 205/55R16-89
11A; 21B; 21J; 22B; 22F; nur bis
e4*98/14*0032*..
22L; 24J; 24M
e4*98/14*0032*03;





10B; 11B; 11G; 11H;





12A; 51A; 71K; 721;





73C; 74A; 74P
Y-3
G598
70 - 107 205/55R16-89
11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;





12A; 51A; 71K; 721;





73C; 74A; 74P
Y-3
e11*93/81*0064*..
62 - 107 205/55R16-89
11A; 24C; 24D
10B; 11B; 11G; 11H;





12A; 51A; 71K; 721;





73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei
der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der
Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu
lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN

Gutachten 366-0238-02-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44453

ANLAGE: 26 HYUNDAI
Radtyp: 1577516

Hersteller: Prima Alloy Steel
Stand: 27.05.2003
______________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 4
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten..
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durc h Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN

Gutachten 366-0238-02-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44453

ANLAGE: 26 HYUNDAI
Radtyp: 1577516

Hersteller: Prima Alloy Steel
Stand: 27.05.2003
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH ž UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ž RIDLERSTRASSE 57 ž 80339 MÜNCHEN

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