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Modellentwurfs für ein Demokratisches Autonomes Kurdistan‏

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Modellentwurfs für ein Demokratisches Autonomes Kurdistan‏
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Kongress für eine demokratische Gesellschaft (DTK):









Vorlage eines Modellentwurfs
für ein Demokratisches Autonomes Kurdistan





mit einem Vorwort von Prof. Dr. Norman Paech
Demokratischer Gesellschaftskongress (DMK): Demokratische Autonomie

















Januar 2011










1





Demokratischer Gesellschaftskongress (DMK):
Demokratische Autonomie

Prof. Dr. Norman Paech
Völkerrechtler und ehemaliger Bundestagsabgeordneter

Der Demokratische Gesellschaftskongress hat ein Projekt vorgeschlagen, mit dem das Zusammenleben des
türkischen und kurdischen Volkes in der Türkei auf demokratischer Basis neu organisiert und damit friedlich
gestaltet werden soll. Das Konzept „Demokratische Autonomie“ versteht sich als ein Vorschlag zur
Demokratisierung der gesamten Türkei. Kernelement soll eine neue Verfassung sein, die dem kurdischen Volk die
gleichen Lebensrechte, den gleichen politischen Status und die gleichen ökonomischen, sozialen und kulturellen
Möglichkeiten wie dem türkischen Volk einräumt.

Es hat lange gedauert, bis die ca. 15 Mio. Kurden in der Türkei überhaupt als ein Volk anerkannt wurden.
Ihm stehen daher nicht nur die beschränkten Minderheitenrechte, sondern das umfassendere Recht auf
Selbstbestimmung zu, wie es in den Art. 1 der beiden Internationalen Menschenrechtspakte von 1966 kodifiziert ist:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen
Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Dieses Recht hat die UNO-
Generalversammlung 1970 noch einmal in ihrer „Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts betreffend die
freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der
Charta der Vereinten Nationen“ (sog. Prinzipiendeklaration) mit den Worten bestätigt: „Auf Grund des in der Charta
der Vereinten Nationen verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker haben
alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten, und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im
Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten....“.

Seit diesem Zeitpunkt wird das Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr nur als politisches Prinzip oder
unverbindliche Programmatik in den internationalen Beziehungen, sondern als verbindliche Regel des
internationalen Gewohnheitsrechts im Range zwingenden Rechts (ius cogens) angesehen. Dies hat die UN-
Generalversammlung in zahlreichen Resolutionen immer wieder bekräftigt. Die International Law Commission hat
das Selbstbestimmungsrecht schon vor 1970 als ius cogens anerkannt und später seine Verletzung als ein Beispiel
für ein Internationales Verbrechen angeführt. Der Internationale Gerichtshof hat seine verbindliche Geltung als
Gewohnheitsrecht in seinen Gutachten zu Namibia und zur Westsahara sowie in seinem Rechtsstreit zwischen
Nikaragua und der USA bestätigt. Und so bestimmt Art. 20 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und
Rechte der Völker vom 27. Juni 1981: „Alle Völker haben ein Existenzrecht. Sie haben das unbestreitbare und
unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung. Sie entscheiden frei über ihren politischen Status und gestalten ihre
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach der von ihnen frei gewählten Politik.“

Zu jener Zeit bedeutete das Selbstbestimmungsrecht sogar, dass sich die kolonial unterdrückten Völker von
ihren Kolonialmächten trennen konnten. Es war gleichbedeutend mit dem Recht auf Gründung eines souveränen
und unabhängigen Staates. Doch mit dem Ende des Dekolonisierungsprozesses wurde das Sezessionsrecht
zunehmend durch die Verpflichtung eingeschränkt, die bestehenden Grenzen zu respektieren. Heute wird das
Recht auf Sezession allgemein abgelehnt und nur noch in den Fällen anerkannt, in denen z.B. dem Volk die
grundlegenden Menschenrechte dauernd vorenthalten werden oder seine Existenz durch den weiteren Verbleib im
Staatsverband bedroht wird.

2


Der Entwurf des Demokratischen Gesellschaftskongresses erkennt die bestehenden Grenzen der Türkei
ausdrücklich an und begrenzt sein Autonomiemodell auf das türkische Staatsgebiet. Es zählt acht verschiedene
Dimensionen auf, die alle legitime Aspekte des Rechts auf Selbstbestimmung erfassen. Eine Grundvoraussetzung
all dieser Dimensionen des Selbstbestimmungsrechts betrifft die Achtung der ethnischen Identität eines Volkes und
seiner kulturellen Besonderheit. Hier geht es um die Bewahrung und Selbständigkeit historisch gewachsener
Eigenheiten, die nicht nur die Sprache und Religion, sondern alle Bräuche, Traditionen und Riten umfasst, sofern
sie nicht die Selbständigkeit anderer Kulturen einschränkt oder gefährdet. Genauso wie die territoriale Dimension
des Selbstbestimmungsrechts nur durch die Anerkennung eines kollektiven Rechts auf Siedlung und Heimat des
Volkes erfüllt werden kann, ist auch das kulturelle Selbstbestimmungsrecht im weitesten Sinn ein kollektives Recht.
D.h. dass ein solches Recht nicht allein durch die Gewährung des Gebrauchs der eigenen Sprache und der
eigenen Bräuche durch die Angehörigen des Volkes eingelöst wird. Nicht das individuelle Angebot einzelner
Ansprüche zur Ausübung kultureller Eigenheiten entspricht dem Selbstbestimmungsrecht, sondern nur die
Anerkennung der kollektiven Identität eines Volkes als historisches Subjekt der eigenen selbständigen Entwicklung
führt zur Verwirklichung dieses Rechts. Das bedeutet z.B. konkret, dass sich das Selbstbestimmungsrecht nicht in
Abwehransprüchen gegenüber Einmischungsversuchen von Regierung und Verwaltung in eigene kulturelle
Initiativen und Aktivitäten erschöpft, sondern Leistungsansprüche an den Staat formuliert. Es genügt also nicht, den
Angehörigen des Volkes zu erlauben, eigene private Schulen mit muttersprachlichem Unterricht und Pflege der
eigenen kulturellen Tradition einzurichten. Der Anspruch geht auf gleichberechtigte Einrichtung derartiger
Möglichkeiten im staatlichen Schul- und Erziehungswesen.

Die Dimension der Selbstverteidigung und Diplomatie sprengt nur scheinbar die territorialen Grenzen der
Türkei. Jedes Volk hat ein Recht auf Schutz seiner Sicherheit, seiner Identität, seiner Organisation des politischen
Gemeinwesens und der Umsetzung seines Anspruchs auf Demokratie. Es geht also nicht nur um militärische
Verteidigung, sondern vielmehr auch um die zivile, politische und juristische Verteidigung der demokratischen
Organisation des Volkes. Darüber hinaus hat sich gerade das kurdische Volk in seiner Geschichte einer Vielzahl
gewaltsamer Interventionen und Angriffe erwehren müssen. Gegen diese Gefahren müssen sich die Kurden auch
in Zukunft wappnen. Die Tatsache, dass die Kurden über vier Staaten verteilt leben, bestimmt die Richtung der
diplomatischen Dimension. Sie durchbricht und verletzt nicht die Souveränität des türkischen Staates, sondern
ermöglicht und erleichtert die nachbarschaftlichen Beziehungen, so wie seinerzeit die Aseri in der sowjetischen
Republik Aserbeidschan zur Erleichterung des nachbarschaftlichen Verkehrs diplomatische Beziehungen zum Iran
pflegten, wo der andere Teil der Aseris lebt.

Autonomie und Selbstverwaltung sind unabdingbare Elemente des Selbstbestimmungsrechts. Dieses Recht
ist absolut zwingend und macht es zur Pflicht eines jeden Staates, den in ihren Grenzen lebenden Völkern den
Raum von Autonomie zu eröffnen, in dem sie als gleichberechtigter Teil in einer demokratischen Gesellschaft
wirken können. Hierzu macht der Entwurf für ein demokratisches autonomes Kurdistan einen bemerkenswerten
Vorschlag.












3


Vorlage eines Modellentwurfs
für ein Demokratisches Autonomes Kurdistan

Kongress für eine demokratische Gesellschaft (DTK)

1-
Kurze Vorgeschichte

Bekanntlich sind die Kurden, die zu den ältesten Völkern Mesopotamiens gehören, wo die neolithische
landwirtschaftliche Revolution in der Morgendämmerung der Menschheitsgeschichte stattgefunden hat, als Resultat
einer Politik der Ignoranz und der Vernichtung mit der Gefahr eines Genozids konfrontiert. Aus nationalstaatlicher
Sicht wird Kurdistan als Ausdehnungsgebiet für die eigene ethnische Nation der Besatzungsmächte betrachtet;
dementsprechend werden Methoden der Unterdrückung, des Missbrauchs und der Assimilation eingesetzt. Wenn
es den kurdischen Widerstand gegen dieses unmenschliche Ziel nicht geben würde, stünde diese Kultur, die mit
einer Stammzelle der Menschheit vergleichbar ist, vor der Auslöschung.
Als die ersten vom Staatsgedanken geprägten Zivilisationen und Imperien in Niedermesopotamien
entstanden, richteten sie ihr Augenmerk auf Kurdistan. Aus diesem Grund gehören die Kurden historisch zu den
Völkern, die traditionell einen Befreiungskampf führten. Der ständige Druck von Staaten und Imperien führte
einerseits dazu, dass das kurdische Volk sich in Form von Stammeskonföderationen verteidigte; auf der anderen
Seite entstand innerhalb der dadurch erstarkenden Strukturen eine Kultur der gegenseitigen Anerkennung und des
Zusammenlebens mit den Nachbarvölkern. Auch innerhalb staatlicher Strukturen gelang es den Kurden auf
gewissem Niveau, ihre Autonomie zu wahren und ihre Existenz zu erhalten.
Nachdem die nationalstaatliche Mentalität der kapitalistischen Moderne und der Nationalismus als ihre
Ideologie ihren Einzug in den Mittleren Osten gehalten hatten, entstanden für die Völker dort schwerwiegende
politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Problemfelder. Wie auch weltweit wurden Völker, die mit dem
pathologischen Nationalismus in Berührung kamen, zu Feinden anderer Völker gemacht. Nationalstaaten starteten
einen systematischen Angriff bestehend aus Verleugnung, Vernichtung und Assimilation auf die Kulturen anderer
Völker. So stehen die Kurden kurz davor, ihre vorkapitalistische Autonomie zu verlieren.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verfolgten die herrschenden türkischen, arabischen und persischen Eliten,
die für eine nationalstaatszentrierte Denkweise standen und sich aus der destruktiven Energie des Nationalismus
formierten, mit Unterstützung der unter ihrem Einfluss stehenden Gesellschaften eine systematische Politik der
kulturellen und physischen Vernichtung gegen die Kurden. Aus diesem Grund waren die Kurden der Unterdrückung
unter den türkischen, arabischen und persischen Nationalstaaten ausgesetzt. Im letzten Viertel des 20.
Jahrhunderts bestand die Gefahr des kompletten Verlusts ihrer kulturellen Existenz, insbesondere in Nordkurdistan
als Resultat der ignoranten Politik der Türkei.
Die seit Beginn des 20. Jahrhunderts herrschende jungtürkische Politik der „Gesellschaft für Einheit und
Fortschritt“, aus den übrig gebliebenen Territorien des Osmanischen Reiches einen Nationalstaat zu schaffen,
führte zu großem Leid der anderen Völker und wurde in den kurdisch-türkischen Beziehungen zur ideologischen
und politischen Grundlage des Beginns eines Vernichtungsprozesses. Mustafa Kemal hielt angesichts des
Zusammenbruchs des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg und der Gefahr, in der sich die türkische
nationale Existenz damit befand, ein Bündnis entsprechend historischen Traditionen insbesondere mit den Kurden
für äußerst wichtig. Auf dieser Grundlage gewann die Türkei den Befreiungskampf; die Republik Türkei wurde
basierend auf den kurdisch-türkischen Beziehungen gegründet, was ein weiteres Mal die große Bedeutung dieses
Verhältnisses offenbarte. In jenen Jahren dachte Mustafa Kemal in Bezug auf Kurdistan an einen Autonomiestatus
und im Februar 1922 traf das erste Parlament einen entsprechenden Beschluss. Obwohl auch die Kurden großen
Schaden durch die Politik in der letzten Phase des Osmanischen Reiches erlitten hatten, zogen sie es anders als
die Araber und andere Völker vor, sich nicht abzutrennen, sondern in einem bestimmten Ausmaß unter Wahrung
ihrer Autonomie gemeinsam mit den Türken, die auch der gleichen Religion angehören, im selben Staat zu leben.

4


2-
Notwendigkeiten der aktuellen Situation und generelle Grundsätze der demokratischen
Autonomie

Allen negativen Fakten zum Trotz ist heute die internationale und regionale politische Lage für eine Lösung
der kurdischen Frage günstig. Auch die in der Gesellschaft der Türkei entstandene positive Tendenz zu einer
Lösung der kurdischen Frage birgt ausreichend Möglichkeiten. Der türkische Staat kann seine gewohnte Politik
nicht fortsetzen; gleichzeitig verweigert sich das kurdische Volk einer Fortsetzung des Lebens unter dem alten
Status.
Bei der demokratischen Autonomie handelt es sich um den konkreten Ausdruck unseres Vorschlags für ein
Lösungsprojekt auf der Grundlage einer Umwandlung der Türkei in eine demokratische Republik. Wir wollen auf
der einen Seite die demokratische Autonomie basierend auf einem Dialog mit dem Staat verwirklichen und wir
wollen sie auf der anderen Seite basierend auf einer demokratischen Organisierung und dem entsprechenden
Kampf unseres Volkes parallel dazu aufbauen.
Dieses Modell ist das richtige Lösungsmodell für nationale Fragen gegen eine Denkweise, die aufgrund ihres
kontinuierlich Konflikte und Instabilität erzeugenden Charakters die verschiedenen Gemeinschaften voneinander
trennt. Heutzutage verwandeln sich Nationalstaaten, die verschiedene Gemeinschaften umfassen, in relativ
demokratische politische Systeme, in denen diese verschiedenen ethnischen und religiösen Gemeinschaften auf
der Grundlage ihrer jeweiligen Autonomie zusammen leben. Die Existenz einer Mehrheitsgesellschaft auf der Basis
einer Akzeptanz der Besonderheit und Autonomie der Unterschiedlichkeiten entspricht der demokratischen
Tendenz unseres Zeitalters.
Eine demokratische Autonomie kann nicht nur die Beziehungen zwischen der Türkei und den Kurden
maßgeblich verbessern und die kurdische Frage lösen, sondern auch eine radikal-demokratische politische Struktur
für die Türkei schaffen, mit der dort weitere gesellschaftliche Probleme gelöst werden können. Da die
demokratische Autonomie auf einer organisierten demokratischen Gesellschaft beruht, die auf freiheitlich-
kommunale Werte setzt, wird damit die Lösung aller Probleme einschließlich ökonomischer Fragen angestrebt.
Inner- und außerhalb der Türkei befürworten viele Kreise eine Lösung der kurdischen Frage. Da jedoch die
Oligarchie politischer Parteien in unserem Land nicht für die Türkei, sondern für ihre Eigeninteressen Politik macht,
verweigert sie sich einer Lösung, vertieft die Ausweglosigkeit und fügt dem kurdischen Volk weiteres Leid zu.
In dieser Situation bleibt dem kurdischen Volk keine andere Alternative, als das eigene demokratische
freiheitliche Leben in legitimer Form selbst zu gründen. Demokratische Autonomie ist Ausdruck dafür, dass das
kurdische Volk nicht mehr ohne einen verbindlichen Status unter einer Regierung leben will, die in der aktuellen
Situation seine Existenz bedroht. Weltweit gibt es kein weiteres über vierzig Millionen Menschen zählendes Volk,
dessen Rechte jedoch komplett ignoriert werden. Demokratische Autonomie bedeutet die Ablehnung des
politischen Status, den der türkische Staat den Kurden auf der Basis einer Politik von Verleugnung und Vernichtung
zugedacht hat, und die Annahme eines neuen Status, der auf Freiheit und Demokratie setzt.
Demokratische Autonomie hat das Ziel, ein demokratisches autonomes Kurdistan aufzubauen, indem die
Gesellschaft sich in acht verschiedenen Dimensionen (Politik, Recht, Selbstverteidigung, Soziales, Wirtschaft,
Kultur, Ökologie, Diplomatie) organisiert und einen politischen Willen herausbildet.
Ohne eine demokratische Autonomie können die Kurden als Gesellschaft nicht einen demokratischen
politischen Willen formulieren. Somit kann weder die Stärke der Gesellschaft zum Vorschein treten, noch können
ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse befriedigt werden. Die kurdische Bevölkerung hat das von
DTK (Kongress für eine demokratische Gesellschaft) und BDP (Partei für Frieden und Demokratie) vorgelegte
Lösungsmodell mit großer Begeisterung angenommen.
Demokratische Autonomie strebt an, die Republik zu demokratisieren, indem die starre
Nationalstaatsmentalität, die auch für die Gesamtgesellschaft der Türkei zu einer Last geworden ist, verändert wird,
bis sie kein Hindernis mehr für die politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Völker darstellt.
Somit ist die demokratische Autonomie verlängerter Ausdruck der demokratischen Republik Türkei in Kurdistan.

5

Die Gesellschaft Kurdistans ist bereits heute zur größten Demokratisierungskraft nicht nur der Türkei,
sondern aller Länder in der Region geworden. Durch den Befreiungskampf Kurdistans und die in der Gesellschaft
Kurdistans verwirklichte demokratische, soziale und kulturelle Revolution ist in der Türkei und im gesamten
Mittleren Osten eine Kraft entstanden. Der Aufbau einer demokratischen Autonomie wird somit auch eine
Demokratisierung der Region mit sich bringen.
Gleichzeitig wird der Staat Türkei mit dem Wunsch seiner Gesamtgesellschaft nach Demokratisierung und
einer Lösung der kurdischen Frage sowie die durch die regionale und internationale Lage erforderte Notwendigkeit
einer Demokratisierung konfrontiert. Bis heute hatten alle Verfassungen und Gesetze der Türkei sowie ihre
Umsetzung in Kurdistan einen ignoranten Rechtscharakter, der für das kurdische Volk keine Legitimität vorsah. Aus
diesem Grund haben die angewandte Politik und der gesamte politische, administrative und juristische Bereich in
Kurdistan einen antidemokratischen Charakter, der aus kurdischer Sicht umgewandelt werden muss.
Die demokratische Autonomie sieht keine Veränderung der Staatsgrenzen vor, sondern gewährleistet die
Geschwisterlichkeit und Einheit der Völker, die innerhalb dieser Grenzen leben. Somit wird die in der Türkei
entstehende Gegnerschaft zwischen den Völkern gestoppt und mit einer neuen Vereinbarung zwischen dem
kurdischen Volk und der Türkei ein neues Kapitel in den türkisch-kurdischen Beziehungen aufgeschlagen. Unser
Modell ist ein Demokratisierungsmodell, das in allen anderen Regionen der Türkei Anwendung finden kann. Auch
weltweit ändern andere Staaten ihren extremen zentralistischen Charakter und wenden sich dezentralisierten
Systemen zu, weil Regionalverwaltungen Probleme leichter lösen können. In dieser Hinsicht entspricht die
demokratische Autonomie auch der Tendenz von Staaten, Entscheidungsbefugnisse den Kommunen zu
übertragen und sich dadurch zu demokratisieren.
Die historischen türkisch-kurdischen Beziehungen, besonders die Herangehensweise des Gründungsvaters
der Republik, Mustafa Kemal, in der Gründungszeit der modernen Türkei, bilden das Fundament für ein neues
türkisch-kurdisches Verhältnis. Angesichts der Tatsache, dass heutzutage auch die Beziehungen zwischen den
Völkern basierend auf gegenseitiger Akzeptanz der Existenz verschiedener ethnischer Gemeinschaften und der
Selbstverwaltung neu geknüpft werden, stellt unser Modell auch das konstruktivste Modell für eine Neubegründung
der kurdisch-türkischen Beziehungen in zeitgenössischer Form dar.
Da es sich bei der demokratischen Autonomie nicht um die Institutionalisierung eines Staates handelt,
verursacht sie auch keine Kriege um Macht und Staat. In dieser Hinsicht verfügt sie über einen Charakter und eine
Kapazität, mit denen alle Gemeinschaften, Völker und politischen Gruppen im gegenseitigen Interesse stabile
Beziehungen aufbauen können.
Demokratische Autonomie hat die Fähigkeit, eine demokratische konföderale Einheit der Vielfalt in der
Gesellschaft in Form gegenseitiger Ergänzung und Stärkung zu gewährleisten. Somit wird Kurdistan auch mit den
kurdischen politischen Systemen in anderen Landesteilen und den Völkern in der Region demokratische und freie
Beziehungen entwickeln.
Die Administration der demokratischen Autonomie stellt in Nordkurdistan den Willen des Volkes dar und wird
mit den demokratischen konföderalen Organisierungsformen, die in den anderen Landesteilen den Willen des
Volkes repräsentieren, Beziehungen der gegenseitigen Stärkung und Ergänzung aufbauen, ohne die jeweiligen
Staatsgrenzen zu berühren. Da sie frei von nationalstaatlichem und machtzentriertem Streben ist, wird in diesen
Beziehungen auch keine chauvinistische Tendenz auftauchen. In dieser Hinsicht spielt auch beim Aufbau stabiler
Beziehungen unter den Kurden die Mentalität und Struktur der demokratischen Autonomie eine wichtige und
konstruktive Rolle. Der demokratische Konföderalismus zwischen den Teilen Kurdistans wird auf dieser Grundlage
funktionaler werden.
Da es sich bei der demokratischen Autonomie nicht um ein Projekt zur Errichtung oder Zerstörung eines
Staates handelt, wird sie auch den Staaten in der Region den Weg zu einer Lösung der kurdischen Frage weisen
und hilfreich sein. Mit diesem Charakter wird gleichzeitig auf der Grundlage einer prinzipiellen Einigung mit den
Nationalstaaten im Rahmen der Formel „Staat + Demokratie“ ein Zusammenleben gewährleistet.
Bei diesem Modell handelt es sich um ein Modell zur Lösung eines nationalen Problems, das auf der
Grundlage prinzipieller Einigung von allen nicht faschistischen politischen Kräften akzeptiert werden kann. Dieser
Charakter der demokratischen Autonomie kann stabile Beziehungen mit den Ländern der Region und eine

6

Akzeptanz der demokratischen Autonomie gewährleisten. Ohne Kämpfe um Staat und Macht können mit allen nicht
faschistischen politischen Kräften politische, soziale und wirtschaftliche Beziehungen geknüpft werden.
Demokratische Autonomie stellt den Beginn einer neuen Ära in den Beziehungen der Kurden mit den
Staaten dar, beginnend mit der Türkei über den Iran, Irak und Syrien bis zu anderen Ländern. Wird die kurdische
Frage über ein Verständnis der demokratischen Autonomie gelöst, wird es eine Lösung für alle Probleme in der
Region geben. Da die kurdische Frage Ursache für Spannungen und Konflikte in der Region ist, ist sie dort
gleichzeitig ein Grund für die herrschende politische, ökonomische und soziale Instabilität. Eine Lösung dieses
Problems wird zunehmend wichtiger für die regionale Stabilität. Es wird sich zeigen, dass das Projekt der
demokratischen Autonomie nicht nur für eine Lösung der kurdischen Frage, sondern für eine Lösung aller
regionalen Probleme ein Lösungsmodell von universeller Qualität darstellt.

3-
Die acht Dimensionen des Modells der demokratischen Autonomie
3.1- Politische Dimension

Der politische Willen des demokratischen autonomen Kurdistans gewinnt seine Stärke aus der demokratisch
organisierten Gesellschaft; die Gesellschaft wiederum aus dem gemeinsamen Gebrauch der individuellen Rechte
freier Bürger in Verbindung mit kollektiven Gruppenrechten. Diese Kraft wird zum Wohle der Gesellschaft mittels
demokratischer Politik umgesetzt. Dafür wird auf eine demokratische Organisierung gegen die starr zentralistische,
bürokratische Auffassung von Regierung und Verwaltung des Nationalstaates gebaut. In der demokratischen Politik
partizipieren alle Teile der Gesellschaft aktiv am politischen Prozess. Die offene, durchsichtige Politik von Angesicht
zu Angesicht macht die Stärke im Wandel und in der Demokratisierung der Gemeinschaften aus.
Die politische Verwaltung in der demokratischen Autonomie organisiert sich von der Basis her in Form von
Dorfkommunen-, Kleinstadt-, Kreisstadt-, Stadtteil- und Stadträten auf demokratischer konföderaler Grundlage und
findet ihre höchste Vertretung im Kongress der Gesellschaft. Der Gesellschaftskongress des demokratischen
autonomen Kurdistans entsendet Vertreter in das Parlament der demokratischen Republik Türkei und wird so Teil
der Politik des gemeinsamen Landes. Das demokratische autonome Kurdistan verfügt über eine eigene
repräsentative Fahne und andere Symbole. Außerdem benutzen [Angehörige] andere[r] Identitäten im Bereich der
demokratischen Autonomie auch ihre eigenen Symbole.
In diesem Sinne ist die demokratische Autonomie Ausdruck des Willens des kurdischen Volkes, innerhalb
einer demokratischen Türkei zu leben, und des politischen Status des kurdischen Volkes.
Die demokratische Autonomie baut nicht auf einem Territorium, einer ethnischen oder religiösen
Gemeinschaft auf, sondern auf einer Kultur des Zusammenlebens der Vielfalt und Demokratie. Sie ist Ausdruck
ethnischer, religiöser, sozialer und kultureller Rechte als Kriterien für eine Demokratie. Dieses Modell gilt nicht nur
für Kurdistan, sondern auch für die anderen Regionen der Türkei.
Entscheidungsbefugt sind in der demokratischen Autonomie in erster Linie die Dorf-, Stadtteil- und Stadträte
und ihre Delegierten. Jede Gemeinschaft setzt ihre Rede-, Diskussions- und Entscheidungsbefugnis in den
Volksräten um. Es gilt eine partizipative, pluralistische, direkte Volksdemokratie.
Die demokratische Autonomie ist nicht darauf beschränkt, die Befugnisse und die Macht des Staates
einzugrenzen; sie spielt zwar diese Rolle, aber gleichzeitig sorgt sie mit ihrer Auffassung von „Staat + Demokratie“
für ein lebendiges demokratisches Leben der Gesellschaft und führt dem Staat eine partizipative und direkte
Demokratie zu. Organisierungspluralismus und -reichtum betrachtet sie als Vertiefung der Demokratie, als einen
Zugewinn von Kraft und Willen des Individuums und der Gemeinschaften.
Die unterschiedlichen Kulturen, Ethnien, Geschlechter und Glaubensrichtungen müssen das Recht haben,
sich gesondert und autonom zu organisieren. Eine eigene Vertretung von Völkern (Assyrer, Chaldäer, Araber,
Armenier, Aserbaidschaner) sowie Glaubensgemeinschaften wie den Jesiden und Aleviten innerhalb der
demokratischen Autonomie ist unabdingbar für eine ethische und politische Gesellschaft.
Ein Individualismus, der sich von der Gesellschaftlichkeit abspaltet und sich gegen die Gesellschaft richtet,
wird genauso wenig akzeptiert wie die Tradition, dem Individuum den eigenen Willen abzusprechen. Wir betrachten
die Beziehung zwischen freiem Individuum und freier Gesellschaft als sich gegenseitig bedingende

7

gesellschaftliche Gesamtheit. Das Freiheitsniveau von Frauen sehen wir als grundlegendes Kriterium für eine
demokratische Gesellschaft.
Im demokratischen autonomen Kurdistan ist eine gesonderte Organisierung der Gesellschaft auf Gebieten
wie Politik, Soziales, Wirtschaft, Kultur, Kunst, Sport, Bildung, Recht, öffentlicher Verkehr, Handel, Finanzen,
Gewerbe etc. ein gesellschaftliches Bedürfnis. Die politischen Parteien als unverzichtbares Mittel der Demokratie
müssen neu strukturiert werden, ohne eine ideologische Hegemonie, eine politische Herrschaft anzustreben und im
Widerspruch zur ethischen und politischen Gesellschaft zu stehen.
Demokratische Institutionen des demokratisch-autonomen Systems sind beginnend mit den Dörfern
Kommunen an der Basis und Räte in den Städten. Unabwendbar für eine ethisch-politische Gesellschaft und das
Funktionieren eines demokratischen Systems ist die Gründung von Räten an der Basis insbesondere von Frauen
und Jugendlichen, aber auch aller anderen gesellschaftlichen Gruppen, und damit eine direkte Partizipation an der
Politik. Die Dorfvorsteher und Dorfältesten dürfen nicht als Werkzeuge des Staates fungieren, sondern als
demokratische Mittler. Zwischen den Städten organisieren sich die Verwaltungen in der gesamten Region.

3.2- Juristische Dimension

Das kurdische Volk, das international, in der Region und in der Republik Türkei vom Rechtssystem
ausgeschlossen wird, dessen Existenz und Rechte verleugnet werden, ist heute durch seinen auf dem Boden
universellen Rechts geführten Befreiungskampf in der Lage, einen Status der demokratischen Autonomie zu
proklamieren. Verfassungs- und Gesetzesänderungen, die notwendig sind, um den unrechtmäßigen und
unmenschlichen Umgang mit dem kurdischen Volk sowie die Verleugnungspolitik und den Vernichtungskrieg zu
beenden und innerhalb der Grenzen der Republik Türkei auf friedlicher Grundlage eine freie demokratische Einheit
zu gewährleisten, müssen einen Status der demokratischen Autonomie vorsehen. Wir betrachten die Türkei und
Kurdistan als gemeinsame Heimat. Das Rechtssystem der demokratischen Autonomie muss von einer neuen
Verfassung der Republik Türkei und dem EU-Recht anerkannt und sein Funktionieren über gegenseitige
verbindliche Erklärungen gesichert werden.
Das kurdische Volk kann seine Grundrechte und -freiheiten innerhalb der Grenzen der Republik Türkei über
den Status der demokratischen Autonomie gewährleisten. Dieser Status ist Ausdruck des Willens zu einer freien,
gleichen und freiwilligen Gemeinsamkeit basierend auf dem Einverständnis des kurdischen Volkes und muss von
der Republik Türkei verfassungsrechtlich und gesetzlich garantiert werden. Demokratische Autonomie ist ein
Modell, das von den Kurden in ihrer Heimat Kurdistan ebenso angewandt wird, wie es in der Gesamttürkei
Anwendung finden kann, um eine direkte Demokratie zu realisieren.
Innerhalb der bestehenden Grenzen und staatlichen Strukturen steht die demokratische Autonomie für die
Freiheit der Kurden. Die in Kurdistan und anderen Regionen der Türkei lebenden Kurden regeln ihre Beziehung
zum Staat der Republik Türkei auf der Grundlage des Status der demokratischen Autonomie.
Im demokratischen autonomen Kurdistan sowie in der gesamten Türkei gilt die Anwendung der
Menschenrechte, die Ausdruck für die Freiheit aller Menschen von Geburt an ohne Unterscheidung in Klasse,
Herkunft, Religion, Geschlecht, Ethnie und Rasse sind; der grundlegenden individuellen Rechte wie Meinungs-,
Glaubens-, Organisierungs- und Versammlungsfreiheit; der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie des Rechts
der Völker, die eigene kulturelle Existenz frei zu leben und zu entwickeln und sich selbst zu regieren. Diese Rechte
müssen von der Republik Türkei verfassungsrechtlich und vom Rechtssystem des demokratischen autonomen
Kurdistans garantiert werden. Als internationale Vorbilder sehen wir die über einen Autonomiestatus geregelten
aktuellen Lösungen nationaler Fragen in Irland, Schottland, dem Baskenland, Katalonien sowie die entsprechenden
UN-Abkommen.
Als wesentliche Grundlagen gelten das von Abdullah Öcalan vorgelegte, auf Geschlechterbefreiung,
Demokratie und Ökologie basierende Paradigma, die Tradition von Autonomie in der Menschheitsgeschichte, die
über einen Autonomiestatus geregelten aktuellen Lösungen nationaler Fragen in Irland, Schottland, dem
Baskenland, Katalonien u. a., die Verfassung der Türkei von 1921, das am 10. Februar 1922 vom damaligen

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Parlament der Türkei verabschiedete Autonomiegesetz in Bezug auf die Kurden, die Ansprachen Mustafa Kemals
1924 in Izmit sowie die entsprechenden UN-Abkommen.
Das Rechtssystem des demokratischen autonomen Kurdistans betrachtet es als nicht richtig und nicht
möglich, eine Gesellschaft ausschließlich rechtlich zu verwalten, und setzt deshalb, ohne dem Dilemma „entweder
Ethik oder Jura“ zu verfallen, auf den Schutz und die Regierung der Gemeinschaft im Einklang von Ethik und
Recht. In der Überzeugung, dass eine Gesellschaft ohne Gewissen eine verlorene Gesellschaft ist, wird neben dem
Recht die Ethik als Gewissen und Herz der Selbstverwaltung der Gesellschaft betrachtet. Ein gesellschaftliches
System der Gerechtigkeit kann unter Berücksichtigung des Paradigmas von Geschlechterbefreiung, Demokratie
und Ökologie aufgebaut werden.

3.3- Die Dimension der Selbstverteidigung

In der Natur gibt es kein Lebewesen, das sich nicht selbst verteidigt. Jedes Lebewesen verfügt neben dem
Reflex, die eigene Existenz zu verteidigen, über eigene Selbstverteidigungsmaßnahmen. Es ist der Mensch, der
seine Selbstverteidigung am bewusstesten entwickelt. In dieser Hinsicht ist die Menschheitsgeschichte gleichzeitig
die Geschichte der Weiterentwicklung der Selbstverteidigung. So hat auch im Verlauf der Geschichte immer das
Bedürfnis gesellschaftlicher Gruppen (Stämme, Nationen, religiöse Gemeinschaften, Dörfer, Städte etc.) nach
Selbstverteidigung bestanden. Selbstverteidigung ist so lebenswichtig wie Luft und Wasser, um sowohl Angriffe von
außen auf die eigene Existenz abzuwehren als auch von innen heraus entstehende Gefahren gegen die ethischen
und politischen Werte der Gesellschaft abzuwenden.
Selbstverteidigung ist die Sicherheitspolitik der ethischen und politischen Gesellschaft. Die Dimension der
Selbstverteidigung stellt nicht nur ein Phänomen der militärischen Verteidigung dar, sondern steht in enger
Verbindung mit dem Schutz der Identität, der Gewährleistung der Politisierung und der Umsetzung der
Demokratisierung. Selbstverteidigung basiert auf einer organisierten Gesellschaft. Eine organisierte Gesellschaft
kann sich am besten verteidigen. In allen Gesellschaften ist die Selbstverteidigung unabdingbar für den Schutz der
Existenz.
Das Volk Kurdistans hat im Verlauf der Geschichte kontinuierlich Kämpfe zum Schutz gegen Angriffe von
außen geführt. Seit den ersten Invasionen bis heute haben sich die Kurden gegen jede Form von Besatzung und
Angriffen zum Schutz der eigenen Existenz selbst verteidigt. Auch in der jüngeren Geschichte waren die Aufstände
des 19. und 20. Jahrhunderts trotz schlechter Bedingungen und ihres unorganisierten Charakters Maßnahmen der
Selbstverteidigung. Wenn der Status der demokratischen Autonomie anerkannt wird, kann die Selbstverteidigung
nicht als militärisches Monopol, sondern entsprechend dem inneren und äußeren Sicherheitsbedürfnis der
Gesellschaft unter der Kontrolle demokratischer Organe aufgebaut werden. Die Menschen in den Städten,
Kleinstädten, Stadtteilen und Dörfern verhalten sich bewusst und sensibel gegen faschistische, reaktionäre und
tödliche Angriffe. Selbstverteidigung ist somit Ausdruck eines gesellschaftlichen Widerstands gegen solche
Angriffe. Selbstverteidigung ist ein Recht, das in internationalen Abkommen und von den UN definiert ist.

3.4- Kulturelle Dimension

Der Nationalstaat ging innerhalb seiner Grenzen mit einer genozidalen Politik gegen alle Sprachen und
Kulturen vor. In ihrer härtesten Ausprägung hat diese Politik die kurdische Sprache und Kultur getroffen. Die
kurdische Sprache war im Alltagsleben ebenso verboten wie der muttersprachliche Unterricht in allen staatlichen
Bildungseinrichtungen. Es wurde die Erschaffung einer von ihrer Muttersprache und Kultur entfremdeten
Gesellschaft angestrebt und deren mentale und geistige Assimilation. Es war so weit gekommen, dass in Kurdistan
schließlich ein Prozess der Autoassimilation eingesetzt hatte.
Dabei betrachten UN-Abkommen und die demokratischen Normen der Europäischen Union das Verbot von
Muttersprache und Kultur eines Volkes sowie die Verhinderung des freien Gebrauchs derselben als Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und definieren dieses Vorgehen als „kulturellen Genozid“. Aber dieses Verbrechen gegen
die Menschlichkeit wird vor den Augen der Weltöffentlichkeit weiterhin begangen.

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Da das kurdische Volk nicht über das Recht verfügt, in demokratischer Atmosphäre frei zu leben und sich
weiterzuentwickeln, konnten die in der kurdischen Gesellschaft durch die nationalistische Verbots- und
Assimilationspolitik entstandenen schweren Schäden noch nicht vollständig behoben werden. In gewisser Hinsicht
ist beim Individuum und in der Gesellschaft fast der Hirntod eingetreten. Aus diesem Grund können sich weder
Individuum noch Gesellschaft stabil entwickeln. Ohne muttersprachliche Bildung kann es nicht ausreichend
kurdische Intellektuelle geben. Damit sich die kurdische Gesellschaft seelisch und geistig befreien und gesunde
Individuen hervorbringen kann, muss in den Bereichen Sprache und Kultur tief greifend gearbeitet werden.
Die Kunst, die Gesellschaft und Individuum gegen jede Art von Verbreitung imperialistischer Kultur,
Kolonisation und Abstumpfung verteidigt und sie mit ihrer Geschichte, ihrem Land, ihrer Kultur und Sprache vertraut
macht, muss ihre eigentliche Rolle spielen. Es muss eine Kultur- und Kunstbewegung entstehen, die auf der Basis
aufbaut und auch die kleinsten Siedlungen mit einschließt. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit Kultur
und Kunst nicht als Ware und Objekt von Einkauf und Verkauf verkommen.
„Für ein Volk ist es die größte Katastrophe, wenn seine Geschichte von anderen geschrieben wird“ – diese
Worte sind für die Kurden eine noch immer gültige Wahrheit. Die Geschichte Kurdistans wurde größtenteils von
anderen im Dienste des Machtapparats geschrieben und so ist ein falsches Geschichtsbewusstsein entstanden,
das für Identität, Existenz und Zukunft unseres Volkes eine große Gefahr bedeutet.
Der Gebrauch der kurdischen Sprache im öffentlichen Bereich darf nicht weiter behindert werden; von der
Grundschule bis zur Universität muss Kurdisch zur Ausbildungssprache gemacht werden. Es müssen gesetzliche
und verfassungsrechtliche Neuregelungen getroffen werden, um den Kurden in den Metropolen der Türkei und im
Ausland die Möglichkeit zu muttersprachlichem Unterricht zu bieten und um eine kulturelle Auflösung zu verhindern.
Im demokratischen autonomen Kurdistan sind die offiziellen Sprachen Kurdisch und Türkisch. Darüber
hinaus müssen der Gebrauch und die Förderung aller in der Region gesprochen Sprachen (assyrisch, arabisch,
armenisch etc.) und Dialekte verfassungsrechtlich und gesetzlich garantiert werden. Die Dienstleistungssprache ist
Kurdisch; alle Ortschaften müssen ihre Originalnamen zurückerhalten.

3.5- Soziale Dimension

Mit Assimilation sollte die kurdische Gesellschaft von ihren Werten, ihrer Geschichte und Kultur entfremdet
werden. Mit Vertreibung, Arbeitslosigkeit und Armut wurde versucht, Kurdistan zu entvölkern, die gesellschaftliche
und demographische Struktur zu verändern, und mit einem physischen und kulturellen Genozid sollte die gesamte
kurdische Existenz vernichtet werden. Als eine Form spezieller Kriegsführung wurden insbesondere Frauen und
Jugendliche mit Sport-, Kunst- und sozialen Aktivitäten vom gesellschaftlichen Kampf abzuhalten versucht. Durch
die Verbreitung von Prostitution und Drogen wurde der moralische Verfall gefördert. Um das kurdische Volk in
einem willenlosen, unorganisierten und kampflosen Zustand zu halten, wird für jede soziale Gruppe eine eigene
Politik verfolgt.
Die kurdischen Frauen sind nicht nur dem Staatsterror ausgesetzt, sondern auch der auf Herrschaft
basierenden Mentalität des gesellschaftlichen Sexismus. Die Familie in einer sexistischen Gesellschaft entspricht in
ihrem Aufbau einem kleinen Staat des Mannes. Bei der Verurteilung der Frau zur Sklaverei spielen diese
Familienstrukturen eine wirksame Rolle. In der bestehenden gesellschaftlichen Realität ist die Familie jedoch keine
gesellschaftliche Institution, die es zu überwinden gilt, sondern die entsprechend unserer Sozialpolitik transformiert
werden muss. Dafür ist es notwendig, das aus der Hierarchie resultierende Besitzdenken in Bezug auf Frauen und
Kinder und die dieses Denken stützenden Gesetze zu ändern. Der Bewusstseins- und Organisierungsgrad von
Frauen spielt eine Schlüsselrolle bei der Transformation von Familie und Gesellschaft in Bereiche eines freien,
gleichberechtigten und demokratischen Zusammenlebens. Eine demokratische Gesellschaft bedarf einer von
Sexismus befreiten Mentalität und des freien Willens von Frauen; dieses wird im demokratischen autonomen freien
Kurdistan möglich sein.
Seit den ersten hierarchischen Strukturen wird bis heute eine Politik fortgesetzt, mit der die Jugend in
Abhängigkeit gehalten wird. Dabei geht es um den Zusammenhang zwischen ideologischer Propaganda, dem
Ersticken in starren Dogmen und der Abhängigkeit von sexuellen Trieben; es geht darum zu verhindern, dass sich

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